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Nein zur Minarettinitiative PDF Drucken
Diese Initiative nimmt, wie viele andere auch, Ängste der Bevölkerung auf. Die Qualität der Initiative misst sich daran, ob sie Antworten auf die Ängste gibt. Die Menschen in unserem Land sorgen sich, dass – glaubt man den Medien – Moslems besondere Schwierigkeiten haben, sich an unsere Gesellschaft, unser Recht und unser Vorstellungen des Zusammenlebens von Frauen und Männern anzupassen.

Erste Frage: trifft das so zu? In der Schweiz leben rund 400’000 Moslems, davon besuchen ca. 40'000 regelmässig eine Moschee zum Freitagsgebet und verrichten ihre täglichen Gebete. 4% aller Moslems kamen als Flüchtlinge aus dem Balkan, alle andern wurden als Arbeitskräfte von Schweizer Unternehmen geholt und haben ihre Familien mitgebracht. Auffällig werden insbesondere Jugendliche, die mit ihren Eltern Kriegs traumatisiert in unser Land kamen. Und auch unter ihnen gibt es zahlreiche, die ihren Weg gehen, ohne negativ aufzufallen. Jugendliche Bandenbildungen sind ein höchst unerfreuliches Phänomen unserer Zeit. Anfällig dafür wie für Gewalttätigkeit sind Junge Männer, wenn es ihnen an Identität und Zugehörigkeit fehlt. Die Antwort kann in diesen Fällen nur lauten, vorbeugend die Voraussetzungen zu schaffen, dass sich diese Jugendlichen in unserem Schulsystem zurecht finden, einen Beruf erlernen und ausüben können, damit sie ein Zugehörigkeitsgefühl zur Schweiz entwickeln. Minarettverbote tragen per se nicht dazu bei, dass sich Jugendliche heimisch und verbunden fühlen.

Missverständnis Islam
Der Islam hat ein schlechtes Image. Die meisten kennen ihn kaum, wissen aber sehr wohl, dass es eine Gruppe von Terroristen gibt, welche im Namen des Islams und einer Islamisierung der Welt unendliches Leid anrichtet. Zweite Frage: Sind sie die Mehrheit? Sind sie „der Islam“? Keineswegs. Sie sind Extremisten, Fundamentalisten, bedrohlich, gefährlich, fanatisch. Das Zerrbild irregeleiteter religiöser Gefühle. „Den“ Islam gibt es sowenig wie es „das“ Christentum gibt. Es gibt in allen grossen Religionen zahlreiche Strömungen. Der gläubige Moslem ist sowenig ein Fundamentalist wie ein gläubiger Christ. Soll man, darf man wegen Gruppierungen, die abscheulichste Verbrechen begehen, unsere Rechtsordnung negieren, eine ganze religiöse Gruppe in Sippenhaft nehmen? Ich meine Nein.

Fundamentalismus und Minarette

Haben Minarette etwas mit fundamentalistischen Bewegungen zu tun? Jein. Minarette sind zunächst „Hinweisschilder“ für religiöse Stätten, Moscheen. Es gibt zahlreiche Moscheen in muslimischen wie in europäischen Ländern, die keine Minarette haben. Sie waren zur Zeit des osmanischen Reiches ein Machtsymbol wie es Kirchtürme waren zur Zeit der Kreuzzüge. Und ja, auf Minaretten kann der Ruf des Muezzins missbraucht werden. Soll man nun den Bau von Minaretten in der Bundesverfassung generell verbieten mit der Begründung, sie dienten den Islamisten zur Unterwerfung aller unter den Islam, unter einen Gottesstaat, wie er den wertkonservativen, patriarchalen Traditionen vorschwebt? Extremen kann man mit Stellvertreter Verboten nicht begegnen. Im Gegenteil – solche Verbote dienen allzu oft gerade den Agitatoren dazu, neue Anhänger zu rekrutieren, die eine schlechte Ausbildung haben und demzufolge auch schlecht integriert sind.

Bauverbote in der Bundesverfassung?

Von seiner Rechtsnatur her ist ein Minarettverbot eine Bauvorschrift resp. ein Bauverbot. Minarette sind keine zwingenden Symbole der islamischen Religion. Zur Ausübung genügt ein Raum, in welchem sich die Gläubigen zum Gebet versammeln können. Dies wäre auch mit einem Minarettverbot weiterhin gewährleistet, die Religionsfreiheit wäre damit nicht eingeschränkt, aber zweifellos würden religiöse Gefühle verletzt.

Bauordnungen in der Schweiz sind kommunale Angelegenheiten. Wenn eine Bauordnung Vorschriften enthält, welche den Bau eines Minarettes verunmöglichen würden, so könnte auch keines gebaut werden. Obwohl wir kaum Bauordnungen mit solchen Einschränkungen haben, gibt es in der Schweiz nur gerade 4 Minarette.

Integration vorantreiben – Initiative ablehnen
Menschen islamischen Glaubens, die in unserem Lande leben, müssen wie alle andern auch, unsere Verfassung, unsere dort festgeschriebenen Grund- und Freiheitsrechte respektieren. Das fällt, je nachdem, woher die Menschen zu uns kommen und über welchen Bildungsstand sie verfügen, unterschiedlich schwer. Wir sind aufgerufen, zu unseren Werten zu stehen, sie zu leben und von den Zuwanderern deren Respektierung einzufordern. Zwangsehen werden gemäss unserem Strafrecht nicht anerkannt, die Verstümmlung von Geschlechtsteilen ist ein Straftatbestand ebenso wie häusliche Gewalt. Damit Eltern ihre Verpflichtungen gegenüber ihren schulpflichtigen Kindern erfüllen können, sind Sprachkenntnisse ebenso nötig wie die Freiheit für die Mutter, elterliche Verantwortung gegen aussen auch unabhängig vom Ehemann wahrnehmen zu können. All dies hat unter dem Motto „Fordern und Fördern“ zu geschehen. Ein Minarettverbot würde die aktive Integration nur erschweren. Daher ist das einzige Verdienst der Initiative, dass die Ängste auf den Tisch kommen, eine Diskussion beginnt, eine Diskussion, die nach dem Nein zur Initiative konstruktiv weitergehen kann und muss.
 
«Zeichen gegen Arbeitslosigkeit» Interview FuW 12.09.09, nur Text PDF Drucken
Sonntag, 13. September 2009 um 18:28 Uhr

BÄrner apero Ständerätin Erika forster (FDP/SG) zum dritten Konjunkturpaket des Bundes

Frau Forster, der Ständerat hat das dritte Konjunkturpaket des Bundes diskutiert. Wie beurteilen Sie die gegenwärtige konjunkturelle Lage der Schweiz? Ist das Schlimmste tatsächlich schon hinter uns?

Nein, ich gehe sogar davon aus, dass es erst noch kommt. In der Ratsdebatte war zwar mehrmals von einem Silberstreifen am Horizont die Rede. Aus meiner Erfahrung habe ich allerdings den Eindruck, dass die leichte Erholung nur vorübergehend ist und noch einmal ein Abschwung folgt. Wir müssen sehr wachsam sein, dass wir nicht in eine noch tiefere Rezession geraten. Viele Unternehmen machen die Erfahrung, dass ihre Kunden die Rechnungen nicht mehr begleichen können. Dadurch werden an sich gesunde Unternehmen in den Strudel gerissen.

Das Schlimmste steht uns also nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch konjunkturell noch bevor?

Ja, davon gehe ich aus.

Kann daraus gefolgert werden, dass die bisher beschlossenen zwei Konjunkturpakete wenig bis keine Wirkung entfalten?

Das ist etwas hart formuliert. Von den ersten zwei Paketen profitierte die Binnenwirtschaft, vorab der Bau. Für den Export, wo effektiv die Probleme liegen, haben wir fast nichts getan, ausgenommen gewisse Massnahmen in der Schweizerischen Exportrisikoversicherung. Davon profitieren vor allem grosse Unternehmen der Maschinenindustrie, kleine und mittlere hingegen kaum. Allerdings ist es auch sehr schwierig, etwas Wirkungsvolles zugunsten des Exports zu tun. In vielen Ländern wurde zwar viel zur Belebung der Märkte getan, aber diese Massnahmen wirken nicht wie gewünscht. Offenbar steigt statt dem Konsum eher die Sparquote.

Trotzdem hat der Bundesrat ein drittes Paket konzipiert. Es setzt in erster Linie am Arbeitsmarkt an und ist damit erst recht Symptombekämpfung.

Ja, das trifft zu. Ich bin schon enttäuscht, dass nicht mehr für den Export getan wird. Über die Exportrisikoversicherung wäre mehr möglich gewesen.

Welche Änderungen hat der Ständerat an der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen?

Wir haben bezüglich der Finanzierung der Massnahmen gewisse Korrekturen vorgenommen. Dabei geht es besonders darum, dass sich sowohl die begünstigten Non-Profit-Organisationen wie auch die Arbeitgeber an der Finanzierung der Massnahmen beteiligen.

Wo liegt für Sie der Kern des Pakets?

Für mich ist zentral, dass wir etwas gegen die Jugendarbeitslosigkeit unternehmen. Für die Betroffenen ist es bedrückend, wenn sie nach der Lehre keine Stelle finden und arbeitslos werden. Da ist auch der Staat in der Verantwortung, etwas zu tun, dies unter anderem indem die Weiterbildung der jungen Leute finanziell unterstützt wird oder Arbeitgeber Unterstützung erhalten, wenn sie arbeitslosen Jugendlichen eine Stelle anbieten.

Ist die vom Ständerat bereinigte Vorlage für Sie nun akzeptabel?

Ich habe letztlich zugestimmt, auch wenn die Vorlage noch immer Unterstützungsmassnahmen enthält, die in einem Konjunkturpaket nichts zu suchen haben. Wir setzen damit ein Zeichen, dass uns die Jugendarbeitslosigkeit nicht gleichgültig ist. Gleichzeitig profitieren auch die Langzeitarbeitslosen. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Unternehmen selbst auch Vorleistungen bringen müssen. Sonst führen derartige Massnahmen zu klassischen Mitnahmeeffekten.

Wären die erhofften Wirkungen dieses Pakets nicht auch mit dem bestehenden Instrumentarium der Arbeitslosenversicherung zu erreichen gewesen?

Ja, das wäre grundsätzlich möglich. Aber die ohnehin schon hohen Defizite der Versicherung würden dadurch noch zusätzlich vergrössert. Es ist in der gegenwärtigen schwierigen Situation auch Sache des Bundes, die Anstrengungen der Kantone und Gemeinden mit geeigneten Massnahmen zu unterstützen. Zudem darf nicht vergessen werden, dass die beschlossenen Massnahmen auf ein Jahr befristet sind.

Wie sehen die Konsequenzen für den Bundeshaushalt aus?

Die Kosten der Vorlage von rund 400 Mio. Fr. liegen im Rahmen der Schuldenbremse.

Der Betrag muss aber in einen späteren Zeitpunkt eingespart werden.

Ja, das trifft zu. Der Bund muss heute aber ein Signal setzen. Gerade Unternehmen, die von der Natur des Geschäfts her kurzfristig disponieren müssen, sind für diese Massnahmen sehr dankbar.

Ist das Paket geeignet, die Konjunktur zu beleben?

Nein, sicher nicht. Es ist ein Stabilisierungspaket, so hat es der Bundesrat übrigens auch bezeichnet. Die Weiterbildungsmassnahmen können immerhin einen wachstumsfördernden Effekt haben. Es geht mit der Vorlage besonders darum, junge Leute in den Arbeitsprozess zu integrieren und sie nicht in die Arbeitslosigkeit zu schicken.

Gäbe es für den Bund alternative Vorgehensweisen, etwa allgemeine Steuersenkungen?

Grundsätzlich ja. Aber dieses Paket wirkt sehr rasch und ist auf ein Jahr befristet. Bis wir Steuersenkungen beschlossen und umgesetzt haben, kann es Jahre dauern. Wir dürfen sie nicht aus den Augen verlieren, sie sind kurzfristig aber nicht umsetzbar. Ich bin grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber Konjunkturpaketen. Sie beruhen stets auf Annahmen, von denen wir gar nicht wissen, ob sie zutreffen. Zudem greifen sie meist zu spät. Dem Bundesrat ist aber immerhin zugutezuhalten, dass er recht zurückhaltend auf die konjunkturelle Schwäche reagiert hat.

Was wird der Nationalrat mit der Vorlage machen? Er befasst sich ja auch noch in der laufenden Session mit dem Geschäft.

Die vorberatende Kommission des Nationalrats hat nur sehr knapp, mit dem Stichentscheid der Präsidentin, Eintreten beschlossen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Rat aufgrund unserer Beschlüsse noch ein paar Verschärfungen in der Finanzierung beschliesst und das Paket dann angenommen wird. In der Bevölkerung würde es nicht verstanden, wenn wir nichts tun, nachdem wir uns so stark für den Finanzplatz engagiert haben.

Interview: Peter Morf

 
Interview zum 3. Konjunkturpaket, FuW 12.09.09 PDF Drucken
Sonntag, 13. September 2009 um 18:12 Uhr
 
Einführung Elterntarif / Familienbesteuerung PDF Drucken
Donnerstag, 03. September 2009 um 13:37 Uhr
Mit gutem Grund besteht seit Jahren die Forderung nach einer zivilstands- und geschlechtsunabhängigen Steuer- und Sozialgesetzgebung. Das geltende Besteuerungsmodell des Bundes beruht noch immer auf dem dominierenden Familienbild der Nachkriegszeit, bei dem verheiratete Frauen in der Regel nicht erwerbstätig waren und der Ehemann als Alleinverdiener für das Familieneinkommen besorgt war. In den letzen dreissig Jahren hat sich dieses Familienbild der Schweiz jedoch deutlich gewandelt. Die Zahlen sprechen diesbezüglich in jeder Hinsicht eine klare Sprache. Die Zahl der Mütter, die vollerwerbstätig sind und nur für einen Mutterschaftsurlaub ihre Tätigkeit unterbrechen, nähert sich 100 Prozent. Die Zahl der Single-Haushalte, der Konkubinatspaare, der Alleinerziehenden und der Patchwork-Familien nimmt stetig zu. Wenn wir all dies berücksichtigen, betrifft die Frage der Familienbesteuerung noch 52,8% der Bevölkerung.

Überholtes Steuersystem
Das geltende Steuersystem wird diesen vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht und schafft teilweise Ungerechtigkeiten, die sich mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht vereinbaren lassen. Die Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung der Lebens- und Familienformen sind letztlich auf die sehr starke Progression bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen. Befinden sich doch die Ehepaare bereits bei einem Einkommen von 135'000 Franken auf der obersten Progressionsstufe von 13 Prozent. Das Einkommen der Frau ist daher aus gesellschaftlicher Sicht als eigenständig zu deklarieren. Sie schliesst einen Arbeitsvertrag ab, sie leistet ihre Sozialversicherungsbeiträge unabhängig von ihrem Ehemann und sie muss sich ihr BVG-Vermögen bei einer Scheidung genauso halbieren lassen wie der Mann. Bei allem Respekt vor der Steuersystematik, aber es kann nicht sein, dass wir über die Fiskalpolitik die Gesellschaft steuern. Aus all diesen Gründen wäre es konsequent, den Vorschlag des Bundesrates abzulehnen und ihn aufzufordern den Weg der Individualbesteuerung zu beschreiten.
Wäre, denn im Wissen darum, dass es ein weiter Weg zur Individualbesteuerung ist und dass wir wohl noch Jahre darauf hinarbeiten müssen, bin ich bereit, zumindest einen weiteren, kleinen Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Im Sinne des Gesagten, befürworte ich in erster Linie die Erhöhung des Kinderbetreuungsabzuges und bin, angesichts der Tatsache, dass vor allem Familien des Mittelstandes entlastet werden sollen, auch bereit den Elterntarif mitzutragen.

Erwerbstätige Mütter
Rund 70% aller Mütter gehen heute einer ausserhäuslichen Arbeit nach. In der Regel üben sie eine Teilzeitarbeit aus, um ihrer Familiengemeinschaft möglichst viel zur Verfügung zu stehen. Mit ihrer ausserhäuslichen Arbeit leisten sie einen beträchtlichen Teil zur ökonomischer Sicherheit der Familie. Das höhere Einkommen führt zu höheren Steuern und damit zu Mehreinnahmen für den Staat. Die Mehrkosten, die zur Ausführung der Erwerbstätigkeit notwendig sind, nämlich die familienergänzende Kinderbetreuung, können bis anhin nicht von den Steuern abgezogen werden. Dies führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung erwerbstätiger Eltern, welche nicht ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit reflektiert. Familien im unteren Einkommensbereich können bei der Kinderbetreuung von Sozialtarifen profitieren. Mittelständische Familien hingegen mit einem Einkommen über Fr. 75‘000.- bis 120‘000, die Höhe variiert je nach Wohnort, zahlen den vollen Preis.

Steuerliche Diskriminierung beseitigen
Die Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs mildert die hohe Grenzsteuerbelastung und erhöht damit die finanzielle Attraktivität eines Zweitverdienstes. Die heutige steuerliche Diskriminierung der Fremdbetreuung wird damit beseitigt. Die Kosten eines Betreuungsplatzes sind wohnortsabhängig und liegen monatlich im Schnitt zwischen 1000.- und 2500 Franken. Der Maximalbetrag (die Kosten müssen belegt werden) von Fr. 12‘000.- ist daher angemessen.

Mit dem Elterntarif kann eine bessere Entlastung der mittleren Einkommen herbeigeführt werden. Die Entlastung erfolgt ausschliesslich während der Familienzeit, d.h. solange Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der nachkommenden Generationen wahrgenommen werden. Die steuerliche Entlastung hat zur Folge, dass die Zahl der Steuerpflichtigen, die keine direkten Bundessteuer zu bezahlen haben, von heute 20 auf 30 Prozent steigen wird. Dass dies staatspolitisch gewisse Bedenken weckt, verstehe ich, da dies allerdings nur eine temporäre Entlastung von der Steuerpflicht gegenüber dem Bund bedeutet, lässt es sich dennoch rechtfertigen.

Rechtsgleichheit für Einelternfamilien
Neben der steuerlichen Entlastung von Eltern schlägt der Bundesrat eine Änderung der Besteuerung der Einelternfamilien vor. Nach Art. 11 Abs. 1 StHG sind verheiratete Personen im Vergleich zu den Alleinstehenden angemessen zu entlasten. Art. 11 hält ferner fest, dass die gleiche Ermässigung den verwitweten, getrennt lebenden, geschiedenen und ledigen Steuerpflichtigen mit Kindern zu gewähren sei. Damit wollte man zum Ausdruck bringen, dass nach Meinung des Gesetzgebers, Alleinerziehende grundsätzlich nicht leistungsfähiger sind als Ehepaare mit gleicher Anzahl Kinder und gleichem Einkommen. Die Kantone wurden damit angehalten, der effektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Einelternfamilien Rechnung zu tragen. Der Bundesrat begründet die Änderung damit, dass die Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz nach bundesgerichtlicher Rechtssprechung verfassungswidrig sei. Er gibt damit dem Druck einzelner Kantone nach, die seit einiger Zeit die ersatzlose Streichung der Sätze 2 und 3 des Art. 11 Abs. 1 StHG fordern.

Dabei hatte der Bundesrat in seiner Botschaft zur neuen Bundesverfassung 1997 selber festgehalten, dass die Kantone die „Rechtsgleichheit im Steuerrecht beachten müssen". Mit der ersatzlosen Streichung der Sätze 2 und 3 würde diesem Grundsatz nach meiner Meinung nicht mehr nachgelebt. Ich habe in der Kommission den Antrag eingebracht, die Absätze 2 und 3 im Gesetz zu belassen. Da die Zeit, die der Kommission zur Verfügung stand zu knapp war, diese Thematik eingehend zu diskutieren, habe ich den Antrag letztlich zurückgezogen. Die Präsidentin der Kommission hat ja bereits darauf hingewiesen. Ich bitte aber die Ko des Nationalrates sich dieser Problematik anzunehmen und die Einwände des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter genau zu analysieren.