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Mit gutem Grund besteht seit Jahren die Forderung nach einer zivilstands- und geschlechtsunabhängigen Steuer- und Sozialgesetzgebung. Das geltende Besteuerungsmodell des Bundes beruht noch immer auf dem dominierenden Familienbild der Nachkriegszeit, bei dem verheiratete Frauen in der Regel nicht erwerbstätig waren und der Ehemann als Alleinverdiener für das Familieneinkommen besorgt war. In den letzen dreissig Jahren hat sich dieses Familienbild der Schweiz jedoch deutlich gewandelt. Die Zahlen sprechen diesbezüglich in jeder Hinsicht eine klare Sprache. Die Zahl der Mütter, die vollerwerbstätig sind und nur für einen Mutterschaftsurlaub ihre Tätigkeit unterbrechen, nähert sich 100 Prozent. Die Zahl der Single-Haushalte, der Konkubinatspaare, der Alleinerziehenden und der Patchwork-Familien nimmt stetig zu. Wenn wir all dies berücksichtigen, betrifft die Frage der Familienbesteuerung noch 52,8% der Bevölkerung.
Überholtes Steuersystem Das geltende Steuersystem wird diesen vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht und schafft teilweise Ungerechtigkeiten, die sich mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht vereinbaren lassen. Die Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung der Lebens- und Familienformen sind letztlich auf die sehr starke Progression bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen. Befinden sich doch die Ehepaare bereits bei einem Einkommen von 135'000 Franken auf der obersten Progressionsstufe von 13 Prozent. Das Einkommen der Frau ist daher aus gesellschaftlicher Sicht als eigenständig zu deklarieren. Sie schliesst einen Arbeitsvertrag ab, sie leistet ihre Sozialversicherungsbeiträge unabhängig von ihrem Ehemann und sie muss sich ihr BVG-Vermögen bei einer Scheidung genauso halbieren lassen wie der Mann. Bei allem Respekt vor der Steuersystematik, aber es kann nicht sein, dass wir über die Fiskalpolitik die Gesellschaft steuern. Aus all diesen Gründen wäre es konsequent, den Vorschlag des Bundesrates abzulehnen und ihn aufzufordern den Weg der Individualbesteuerung zu beschreiten. Wäre, denn im Wissen darum, dass es ein weiter Weg zur Individualbesteuerung ist und dass wir wohl noch Jahre darauf hinarbeiten müssen, bin ich bereit, zumindest einen weiteren, kleinen Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Im Sinne des Gesagten, befürworte ich in erster Linie die Erhöhung des Kinderbetreuungsabzuges und bin, angesichts der Tatsache, dass vor allem Familien des Mittelstandes entlastet werden sollen, auch bereit den Elterntarif mitzutragen.
Erwerbstätige Mütter Rund 70% aller Mütter gehen heute einer ausserhäuslichen Arbeit nach. In der Regel üben sie eine Teilzeitarbeit aus, um ihrer Familiengemeinschaft möglichst viel zur Verfügung zu stehen. Mit ihrer ausserhäuslichen Arbeit leisten sie einen beträchtlichen Teil zur ökonomischer Sicherheit der Familie. Das höhere Einkommen führt zu höheren Steuern und damit zu Mehreinnahmen für den Staat. Die Mehrkosten, die zur Ausführung der Erwerbstätigkeit notwendig sind, nämlich die familienergänzende Kinderbetreuung, können bis anhin nicht von den Steuern abgezogen werden. Dies führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung erwerbstätiger Eltern, welche nicht ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit reflektiert. Familien im unteren Einkommensbereich können bei der Kinderbetreuung von Sozialtarifen profitieren. Mittelständische Familien hingegen mit einem Einkommen über Fr. 75‘000.- bis 120‘000, die Höhe variiert je nach Wohnort, zahlen den vollen Preis.
Steuerliche Diskriminierung beseitigen Die Einführung eines Kinderbetreuungsabzugs mildert die hohe Grenzsteuerbelastung und erhöht damit die finanzielle Attraktivität eines Zweitverdienstes. Die heutige steuerliche Diskriminierung der Fremdbetreuung wird damit beseitigt. Die Kosten eines Betreuungsplatzes sind wohnortsabhängig und liegen monatlich im Schnitt zwischen 1000.- und 2500 Franken. Der Maximalbetrag (die Kosten müssen belegt werden) von Fr. 12‘000.- ist daher angemessen.
Mit dem Elterntarif kann eine bessere Entlastung der mittleren Einkommen herbeigeführt werden. Die Entlastung erfolgt ausschliesslich während der Familienzeit, d.h. solange Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der nachkommenden Generationen wahrgenommen werden. Die steuerliche Entlastung hat zur Folge, dass die Zahl der Steuerpflichtigen, die keine direkten Bundessteuer zu bezahlen haben, von heute 20 auf 30 Prozent steigen wird. Dass dies staatspolitisch gewisse Bedenken weckt, verstehe ich, da dies allerdings nur eine temporäre Entlastung von der Steuerpflicht gegenüber dem Bund bedeutet, lässt es sich dennoch rechtfertigen.
Rechtsgleichheit für Einelternfamilien Neben der steuerlichen Entlastung von Eltern schlägt der Bundesrat eine Änderung der Besteuerung der Einelternfamilien vor. Nach Art. 11 Abs. 1 StHG sind verheiratete Personen im Vergleich zu den Alleinstehenden angemessen zu entlasten. Art. 11 hält ferner fest, dass die gleiche Ermässigung den verwitweten, getrennt lebenden, geschiedenen und ledigen Steuerpflichtigen mit Kindern zu gewähren sei. Damit wollte man zum Ausdruck bringen, dass nach Meinung des Gesetzgebers, Alleinerziehende grundsätzlich nicht leistungsfähiger sind als Ehepaare mit gleicher Anzahl Kinder und gleichem Einkommen. Die Kantone wurden damit angehalten, der effektiven wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Einelternfamilien Rechnung zu tragen. Der Bundesrat begründet die Änderung damit, dass die Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz nach bundesgerichtlicher Rechtssprechung verfassungswidrig sei. Er gibt damit dem Druck einzelner Kantone nach, die seit einiger Zeit die ersatzlose Streichung der Sätze 2 und 3 des Art. 11 Abs. 1 StHG fordern.
Dabei hatte der Bundesrat in seiner Botschaft zur neuen Bundesverfassung 1997 selber festgehalten, dass die Kantone die „Rechtsgleichheit im Steuerrecht beachten müssen". Mit der ersatzlosen Streichung der Sätze 2 und 3 würde diesem Grundsatz nach meiner Meinung nicht mehr nachgelebt. Ich habe in der Kommission den Antrag eingebracht, die Absätze 2 und 3 im Gesetz zu belassen. Da die Zeit, die der Kommission zur Verfügung stand zu knapp war, diese Thematik eingehend zu diskutieren, habe ich den Antrag letztlich zurückgezogen. Die Präsidentin der Kommission hat ja bereits darauf hingewiesen. Ich bitte aber die Ko des Nationalrates sich dieser Problematik anzunehmen und die Einwände des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter genau zu analysieren.
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